Du möchtest den neuen Bezug aufziehen und bemerkst, dass der Reißverschluss hakt. Oder dir fällt eine offene Naht auf. Dann ist der erste Schritt ganz einfach: Melde dich bei uns und beschreibe, was dir aufgefallen ist.
Was uns beim Nachsehen hilft
Wenn du sie zur Hand hast, schick deine Bestellnummer mit. Nenne das Produkt und beschreibe die betroffene Stelle. Ein Foto der Stelle und eine Gesamtansicht können helfen, das Problem einzuordnen. Das sind hilfreiche Angaben für die Bearbeitung; ein Foto ist keine pauschale Voraussetzung für deine gesetzlichen Rechte.
Du musst den Mangel nicht mit einem Fachbegriff benennen. „Die Naht an der unteren Ecke geht auf“ ist eine gut verständliche Beschreibung. Sag gern auch dazu, wann dir das aufgefallen ist. Über unser Kontaktformular erreichst du uns mit deiner Frage.
Was Gewährleistung bedeutet
Für neue Waren, die Verbraucher bei einem Unternehmen in der EU kaufen, besteht grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren ab Erhalt. Bei einem Mangel kommen zunächst kostenlose Nachbesserung oder Ersatz in Betracht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können weitere Rechte hinzukommen, etwa eine Preisminderung oder die Rückabwicklung des Kaufs. Die konkrete Rechtslage richtet sich nach dem anwendbaren Recht.
Eine freiwillige Garantie kann zusätzliche Leistungen versprechen. Sie ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht. Für Käufe nach deutschem Recht beschreibt § 437 BGB die möglichen Rechte bei Mängeln.
Bei Leslis gekauft? Dann sprich uns an.
Das gilt auch, wenn du eine Partnermarke wie Die Gräfin über Leslis bestellt hast. Nenne uns die Bestellung, damit wir sie zuordnen können. Gemeinsam klären wir den nächsten Schritt und, falls nötig, die Rücksendung.
Eine kompakte Übersicht für Verbraucherkäufe in der EU findest du auf Ihr Europa: Gewährleistungen und Garantien. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und lässt deine gesetzlichen Rechte unberührt.



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